Im Ausland studieren

Ein Aufenthalt an einer Partnerhochschule während des Studiums am D-ITET setzt voraus, dass gewisse Bedingungen erfüllt sind:

  • Bestandene Basisprüfung sowie Prüfungsblöcke des 2. Studienjahrs (zum Zeitpunkt der Abreise)  Ausnahmen bei Überschneidung von Prüfungssession und Semesterbeginn sind mit dem/der Mobilitätsverantwortlichen zu besprechen.
  • Im Bachelor: Durchschnitt von 4.5 an der Basisprüfung. Studierende, die diese Note nicht erreicht haben, können sich trotzdem für den Austausch qualifizieren, indem sie in den höheren Bachelor-​​Semestern die Note 4.5 erreichen oder übertreffen. Es gilt die KP-​gewichtete Durchschnittsnote unter Einberechnung aller Leistungskontrollen (inkl. LK ohne Kategorie und nicht bestandene Fächer) zum Zeitpunkt der Bewerbung.
  • Im Master: Durchschnitt von 4.5 an der Basisprüfung oder ein Bachelor-​Abschluss von mind. 4.5. Studierende, die diese Note nicht erreicht haben, können sich trotzdem für den Austausch qualifizieren, indem sie in den höheren Master-​​Semestern die Note 4.5 erreichen oder übertreffen. Es gilt die KP-​gewichtete Durchschnittsnote unter Einberechnung aller Leistungskontrollen und es müssen mindestens 20 KP im Masterstudiengang vorhanden sein. 
  • Ausreichende Kenntnisse der Sprache des Gastlandes oder je nach Fall, gute Englischkenntnisse, z.T. Sprachzertifikat erforderlich. Wichtig: Bitte informieren Sie Sich rechtzeitig über Sprachanforderungen der Gastuniversität.
  • Je nach Partnerhochschule eine Mindestnote (nach Kreditpunkten gewichteter Durchschnitt der bis zum Bewerbungszeitpunkt erworbenen Noten). Die Anforderungen sind auf der Website der Mobilitätsstelle publiziert.
  • Nur Studierende mit ETH-Bachelorabschluss (oder aktuell am D-ITET im Bachelorstudium immatrikuliert) können aus Kursen an einer Fremduniversität Kreditpunkte erwerben. Jedoch können alle Studierenden eine Studien- oder die Master-Arbeit im Ausland absolvieren, sofern ein geeignetes Thema und eine Co-Betreuungsperson aus den Reihen der Professor:innen des D-ITET gefunden wird.

Bitte konsultieren sie auch die Website der Mobilitätsstelle

Für das Studium an einer Partneruniversität bietet sich vorzugsweise das erste bis dritte Semester im Masterstudium an. Die meisten Partneruniversitäten bieten Kurse erst auf diesem Niveau in Englisch an und die Wahlfreiheit der ITET-Studierenden ist dann am grössten. Besondere Regeln gelten für MSc BME, MSc EST und MSc QE (wenden Sie sich an den/die Mobilitätsberater*in).

Grundsätzlich ist ein Austauschstudium auch im fünften oder sechsten Semester des Bachelorstudiums möglich, wobei die Planung frühestens nach bestandener Basisprüfung und die eigentliche Anmeldung frühestens nach bestandenem ersten Prüfungsblock möglich ist.

Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit eine Studien- oder die Masterarbeit auswärts zu erstellen (nach detaillierter Absprache mit dem/der Mobilitätsberater:in); auf jeden Fall muss aber ein:e Professor:in des D-ITET bereit sein, die Arbeit seitens des D-ITET mitzubetreuen. Die abschliessende Notengebung obliegt dem/der Betreuer:in am D-ITET.

Kreditpunkte können nur nach vorangehender Vereinbarung mit dem/der  an einen Studiengang des D-ITET angerechnet werden.

Kernfächer im im 3. Jahr des Bachelor-​ und im Master-​Studium können nur mit der Zustimmung des Dozenten/der Dozentin (Äquivalenzbestätigung) durch Fächer aus dem Mobilitätsstudium ersetzt werden.

Für die Anrechnung im Masterstudium ist ausserdem die Zustimmung des/der Tutor:in respektive des Track Advisors im Masterstudiengang Biomedical Engineering nötig.

Die Anrechnung der Fächer nach Abschluss des Austausches erfolgt nicht automatisch. Es obliegt den Studierenden, sich dafür bei dem/der Mobilitätsberater:in zu melden.

Masterstudierende am D-ITET, welche den Bachelor an einer anderen Hochschule absolviert haben, können während des Studiums keine Kreditpunkte aus einem Austauschstudium anrechnen lassen. Davon ausgenommen ist die Masterarbeit (siehe oben).

Interessierte Studierende melden sich im Verlaufe des Herbstsemesters bei dem/der , vereinbaren einen Termin zum (obligatorischen) Gespräch und bereiten die Bewerbung vor.

Die Bewerbung erfolgt Downloadonline (PDF, 217 KB).

Hinweise:

  • Beachten Sie die Deadline vom 1. Dezember des Vorjahres für einen Austausch bei internationalen Partneruniversitäten (ausserhalb Europas) für das jeweils folgende akademische Studienjahr (HS/FS). Hier geht es zur Vorauswahl de D-ITET.
  • Für einen Austausch bei einem SEMP-Partner (Europa) gilt die Bewerbungsfrist vom 1. März für das jeweils folgende akademische Studienjahr (HS/FS).
  • Gewisse Partneruniversitäten können den Nachweis der Sprachkenntnisse durch ein Sprachzertifikat verlangen, informieren Sie sich rechtzeitig über diese Anforderungen.
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